Mannheim, 20.12.2023 (lifePR) - Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist Meisterabsolventinnen und Meisterabsolventen auf die Möglichkeit hin, ihre Weiterbildung auf die Rentenzeit anrechnen zu lassen. Klar geregelt sei dies in § 58 SGB VI mit dem Grundsatz, dass die Weiterbildung ...