In einem pointierten Appell konstatiert Ulrich Schuch, Präsident des evangelischen Sozialverbands Diakonie, eine unüberbrückbare Diskrepanz zwischen den Grundsätzen der Nächstenliebe, welche die Basis des Verbandes bilden, und den ideologischen Strömungen der Alternative für Deutschland (AfD). Seine ...

Kommentare

(12) Polarlichter · 02. Mai um 15:03
@11 Vielen Dank für deine Informationen! Das ist so natürlich gut geregelt, somit hat man eine gute Handhabe aber auch gleichzeitig eine gute Regelung, die vor Willkür schützt, wenn ich mir das so durchlese. Das hat man politisch damals wirklich gut gelöst für alle Seiten.
(11) Sonnenwende · 02. Mai um 14:54
@9 Nein, die Ausnahmen gelten nur für Tendenzbetriebe. Und was Tendenzbetriebe sind ist auch ganz klar definiert <link> . Für alle anderen gibt es keine Ausnahmen. Wirtschaftsunternehmen sind keine Tendenzbetriebe.
(10) Polarlichter · 02. Mai um 14:17
Das könnte man quasi als Dauermittel seitens des AG missbrauchen, um zügig sich von Mitarbeitern jeglicher Couleur zu trennen.
(9) Polarlichter · 02. Mai um 14:16
@8 Nur der Logik her, könnte dann aber auch jedes Wirtschaftsunternehmen Grüne oder SPDler rausschmeißen, weil deren Mindestlohnforderungen zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung führen und als schädigend betrachtet werden kann. - Ich betone, ich denke nicht so, es geht mir nur um das Gefahrenpotenzial, falls man eine solche Logik quasi erlaubt. Solange sich diese Menschen nicht auf der Arbeit politisch äußern, etc., halte ich es für schwierig, sie derart auszugrenzen und so zu sanktionieren.
(8) Sonnenwende · 02. Mai um 14:12
@7 Es wäre zumindest schwierig, sie müssten das rechtfertigen. Dass das Menschenbild der AfD christlichem Denken diametral entgegen steht wäre ein mögliches Argument, aber der AG wäre in der Beweispflicht, was ich mir wiederum recht schwierig vorstelle.
(7) Polarlichter · 02. Mai um 14:05
@6 Das würde ja bedeuten, dass man gar nicht nach der politischen Orientierung als Diakonie fragen kann oder verstehe ich dies falsch. Immerhin arbeitet man ja als Diakonie in einem rein sozialen Milieu, nicht politisch.
(6) Sonnenwende · 02. Mai um 10:43
@1,2,5 um das zu ergänzen: ich hatte gerade Gelegenheit eine Bekannte zu fragen, die Anwältin für Arbeitsrecht ist. Tendenzbetriebe dürfen fragen, aber nur nach ihrer Tendenz. Also kirchliche Einrichtungen dürfen nach der Religionszugehörigkeit fragen, Einrichtungen einer politischen Partei dürfen nach Parteizugehörigkeit fragen und so weiter.
(5) thrasea · 02. Mai um 10:02
Das Thema haben wir diese Woche doch schon durchdekliniert: <link> Da brauchen wir keine schlecht geschriebene, schlecht recherchierte und schlecht zusammengefasste Nachzügler-Meldung von Eulerpool mehr. Zusammengefasst: Es geht nicht um AfD-Wähler, sondern um Menschen, die sich aktiv und öffentlich für die AfD einsetzen, z. B. für die AfD kandidieren.
(4) Sonnenwende · 02. Mai um 09:06
@2 Die Frage nach einer Parteizugehörigkeit durch den Arbeitgeber ist jederzeit – nicht nur bei Einstellung – rechtlich unzulässig. Es gibt Ausnahmen für die so genannten Tendenzbetriebe, zu denen ja auch die Betriebe von Diakonie und Caritas gehören, aber diese Ausnahme sind sehr stark begrenzt. Allgemein fragen dürfen sie das nicht.
(3) Polarlichter · 02. Mai um 08:50
@2 Die meisten sind ja nun eingestellte Mitarbeiter, und in Deutschland verbleibt man ja eher dort, wo man arbeitet. Das würde dann ja nur Neuzugänge betreffen.
(2) RKE · 02. Mai um 08:47
@1: Nun, ob jmd Mitglied in einer Partei bzw. nicht Mitglied in einer bestimmten Partei ist, ist problemlos bei der Einstellung schriftlich abfragbar. Wen derjenige wählt, selbstredend nicht.
(1) Polarlichter · 02. Mai um 08:30
Frage mich nur, wie er dies allgemein umsetzen möchte. Im Grunde - sofern er nicht auf Schleckermethoden setzen will - kann es nur so laufen, wie es schon immer lief. Wenn jemand verhaltensauffällig wird und sich Patienten, etc. beschweren, dann ergreift man disziplinarische Maßnahmen. Alles andere wird arbeitsrechtlich schwierig.
 
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