Berlin (dpa) - Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach zwei neuen Gutachten nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen ...

Kommentare

(8) k293295 · 05. September 2011
@7: Und die nicht richtig schreiben können, müssen zahlen. ^^ @4: Nett gehetzt, aber: Wenn Arbeiten sich nicht lohnt, warum machen das dann so viele? Sind die alle blöd? Und warum ist jeder dritte Hartz-4-ler Aufstocker und kriegt ALG2 nur zusätzlich zu seinem Lohn, weil er von diesem allein nicht leben kann?
(7) k275954 · 05. September 2011
Harz IV ist nicht gerecht. Ich würde Die schon Längere Zeit nicht mehr Arbeiten ( 16 Bis 45 Jahre)wenniger Geld geben. Die lang Gearbeitet haben (zu Alt oder wirklich keine Arbeit) bekommen mehr Geld geben. Die einen Partner haben und Harz beziehen kein Geld geben
(6) dogpromotion · 05. September 2011
@4 die haben nur festgestellt was eh alle wissen... die berechnung ist ein witz und geht an der realität vorbei. der regelsatz müsste, grade für kinder, drastisch angehoben werden. und nein... ich beziehe kein hartz4, sondern arbeite tag für tag mit empfangsberechtigten.
(5) Memphis · 05. September 2011
@1: Ein Gutachten ebnet immer den Weg für weitere rechtliche Schritte. Du kannst nicht einfach mal zum BVG gehen und gegen irgendwas klagen, da muss schon was handfestes vorliegen! @4: Nein, sie sind für ein menschenwürdiges Leben zu niedrig berechnet! Und das willst du den arbeitlosen Menschen in Deutschland zumuten? - Könnte auch mal dich treffen! Und wir sind nicht China, dass wir Billigjobs ausbauen sollten, wir brauchen richtige Vollzeitjobs, mit Billigjobs förderst du sowas aber nicht!
(4) seerose1084 · 05. September 2011
Was haben sie denn genau festgestellt? Die Leistungen sind zu hoch, als daß sich Arbeiten lohnen würde? *duckundweg*
(3) Sardu · 05. September 2011
@1 Aber Feststellen das die Vorgaben des BVG nicht erfüllt wurden können die schon. Wenn die Vorgaben verfehlt wurden, ist es dann ja in der Schlussvolgerung Verfassungswidrig.
(2) mario9326 · 05. September 2011
@Vorposter: Nicht der DGB hat das Gutachten erstellt, sondern erstellen lassen, ist ein kleiner Unterschied und außerdem streben die wieder den Weg nach Karlruhe an.
(1) k34111 · 05. September 2011
Das hat aber nicht ein Gutachten vom DGB zu bestimmen was "verfassungswidrig" ist und was nicht sonder ganz alleine das Bundesverfassungsgericht.
 
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