Berlin (dpa) - Für Klagen gegen den Hartz-IV-Kompromiss sollen DGB-Mitglieder Rechtsschutz bekommen. «Wir haben große Zweifel, ob die neuen Hartz-IV-Regelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes genügen», sagte DGB-Chef Michael Sommer zur Begründung dem «Hamburger Abendblatt» (Samstag). Der ...

Kommentare

(5) Gwydion · 26. Februar 2011
Heuchelei von Hundt und Politikern.Der Arbeitnehmer zahlt doch 90% aller Erhöhungen.Und das die Bundesbank 338Milliarden an EZB etc. in einer Nacht zahlte,das ist ein Hammer,der nur in Fachzeitschriften steht:<link> Fazit:Wie wäre es mit einer Lösung hier,hat der Herr Hundt da auch nen Spruch??
(4) galli · 26. Februar 2011
Und das Behinderte die noch bei den Eltern Wohnen 20% der Leistungen gekürtzt werden(ca. 70 Euro weniger)wird nicht erwähnt .Und diese Menschen können am wenigsten dafür das sie Arbeitslos sind,die stellt doch keiner ein
(3) bangbuex51 · 26. Februar 2011
Schwarz/Gelb hat d. Mehrheit, d. Gesetz scheitert im Bundesrat und das Töchterchen vom früheren Nds. ministerpräsidenten wäre sicher traurig, wenn d. Arbeitslosen und ihre Familien nich mehr bekommen würden. So gibt´s halt ´ne neue Klage u. eine erneute Änderung d.Gesetzes. Es kann keine fehlerfr. neuen Gesetze geben. Rückruf bei PKW? Kein Problem die sind ja nur in xJahren Vorlaufzeit entwickelt worden. Übrigens es kommt wieder mehr Geld in die Kassen, wo das passiert, was wir direkt spüren.
(2) k153242 · 26. Februar 2011
Erst zustimmen, dann klagen wollen. Kann nur daran liegen, daß Wahlkämpfe in der Luft liegen; nach dem Motto: "Wir haben's versucht, die CDU wollte ja nicht!" - so kann man auch Wahlkämpfe bestreiten. Lieber Herr Hundt: Was dabei herauskommt, wenn man Arbeitgeber Politik machen läßt, sieht man bei Hartz-IV - es wird verfassungswidrig! @1: Hundt ist in meinen Augen ein asoziales Arschloch.
(1) k293295 · 26. Februar 2011
Dann verstehe ich Gabriel & die SPD nicht, wie sie da zustimmen können, wenn die verfassungsrechtliche Bedenken haben. Wer (zu Recht!) den Rücktritt eines Ministers wg. bewußter Täuschung einer Promotionskommission fordert, sollte bei bewußtem GG-Bruch doch erst recht dagegen angehen. Und Hundt wünsche ich nur noch die Pest an den Hals. Der Kerl ist ja ne Schande für's Land.
 
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