Berlin (dts) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass es ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung immer noch keine nationale Regelung gibt. "Ohne eine zuverlässige Zeiterfassung ist es Arbeitnehmern unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen, ...

Kommentare

(2) k10786 · 14. Mai 2020
Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber die Ausschöpfung seiner individuellen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, er muss tun, was er soll und zwar so gut, wie er kann - in seiner Arbeitszeit. Im Home Office vermischten sich Arbeitszeit und private Zeit, so dass die Arbeitszeit nicht mehr messbar ist. Dann bleibt nur noch die Ausschöpfung der individuellen Leistungsfähigkeit, die der Arbeitgeber eventuell nachvollziehen kann - in welcher Zeit, ist das Risiko des Arbeitnehmers.
(1) k486130 · 14. Mai 2020
Viel zu viel Bürokratie
 
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