Frankfurt/Main (dpa) - Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund zur Sperrung der Südtribüne für ein Bundesliga-Spiel und zu einer Geldstrafe von 100 000 Euro verurteilt. Zuvor hatte der Bundesligist einem entsprechenden Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses nach den Verfehlungen seiner Fans in ...

Kommentare

(3) Suddenstriker · 13. Februar 2017
@1 In einem Verfahren DFB vs BVB, kann kein Dritter verurteilt werden. Leuchtet eigentlich ein, auch wenn dir Barbara Salesch und co was anderes vorgegaukelt haben. @2 Das is der Punkt Einige Transparente fand ich ebenfalls weit drüber, aber ein "Scheiss RB" darf man sicher noch auf ein Banner kritzeln, dass die Grenzen eingehalten werden, muss der Verein aber auch selbst regeln. Keiner kriegt ein Banner der Größe 5m + 1m von allen Ordnern unbemerkt ins Stadion.
(2) tastenkoenig · 13. Februar 2017
Das war hier nicht das Thema. Hier ging es nur darum, inwiefern der *BVB* als Verein zur Verantwortung gezogen wird, und es ging soweit ich mitgekriegt habe v.a. um die üblen Transparente, die hätten verhindert werden müssen. Wenn man gewalttätige Fans oder auch die, die die Transparente mitgebracht haben, identifizieren kann, dann wird das mit Sicherheit auch für diese noch Folgen haben. Wenn.
(1) k419485 · 13. Februar 2017
Keine Stadionverbote? Wie schwach ist das denn?
 
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