Frankfurt/Main (dts) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Das teilte der […] mehr

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