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: Nur, dass es eben keine Kollektivstrafe ist. Sondern eine Einzelstrafe gegen den Verein. Wenn eine Diskothek gegen Lärmauflagen verstößt und deswegen dicht gemacht wird, dann handelt es sich auch nicht um eine Kollektivstrafe für alle Besucher. Ihr dürft mir gern widersprechen, aber ist denke logisch. @
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: Der DFB hat die Ermittlungen aufgenommen und aufgrund des oberen Banners wird auch da bestraft.Wird schwierig aufgrund der Doppeldeutung "gebrannt" (für etw. brennen, aber die wird kommen