Frankfurt/Main (dts) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Das teilte der Deutsche ...

Kommentare

(3) k49782 · 19. Dezember 2011
@2 Wiederholungstäter ist eben eine "Definitionssache". Und gerade bei Vereinen wie Schalke, Frankfurt, Pauli, Offenbach und Co. ist dies eine andere als bei Rostock, Cottbus, Dresden und Co...
(2) kimbini · 19. Dezember 2011
Wessis bekommen eine Geldstrafe, Dynamo Dresden für gleiche Vergehen Pokalverbot ...
(1) Canga · 19. Dezember 2011
12.000... was für ein witz
 
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