
München / Zürich, 02.06.2026 (PresseBox) - Deutschland im Blick: Nebenbeschäftigungen als unterschätztes Compliance- und Reputationsrisiko Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden sind in Deutschland rechtlich grundsätzlich zulässig – sofern sie dem Arbeitgeber gemeldet werden, keine Konkurrenz
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