Berlin (dpa) - Deutschland muss nach einem Berliner Gerichtsbeschluss eine Mutter zusammen mit ihren drei kleinen Kindern aus einem syrischen Lager zurückholen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwarf die Beschwerde der Bundesregierung gegen die entsprechende, einstweilige Anordnung ...

Kommentare

(17) CYBERMAN2003 · 09. November 2019
Was wir nicht alles Müssen!!!
(16) gabrielefink · 08. November 2019
@14 Zitat: "für eine konkrete Gefährlichkeit der Mutter habe die Bundesregierung keine Tatsachen oder Anhaltspunkte benennen können." - Ich kann im Artikel nichts lesen das eine Inhaftierung rechtfertigen würde. Schon gar nicht Sicherheitsverwahrung.
(15) Spock-Online · 08. November 2019
Sollte die Frau einen Doppelpass besitzen, sollte man ihn ihr entziehen, und sie dann in ihr Ursprungsland schicken samt Kinder.
(14) jub-jub · 08. November 2019
Die Kinder sollten besser zur Adoption freigegeben werden und die Mutter lebenslang in Haft mit Sicherungsverwahrung. Frei rumlaufen lassen sollte man die Frau in Deutschland nicht, auch wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
(13) AS1 · 08. November 2019
@12 Auch da hat das Grundgesetz einen Riegel vorgeschoben.
(12) CashKarnickel · 08. November 2019
@11 "Rechtsradikale" ist ein weitreichender Begriff...Wenn du von gewaltbereiten RechtsEXTREMEN und Neo-Nazis sprichst, dann wäre ich dafür...
(11) gabrielefink · 08. November 2019
@9 Das träfe dann auch für alle Rechtsradikalen in diesem Lande zu. Sollen wir sie ausbürgern?
(10) gabrielefink · 08. November 2019
@9 Diese Frau muss im Auge behalten werden. Keine Frage. Aber wenn wir von anderen Ländern fordern, für ihre Bürger die Verantwortung zu übernehmen, dann können wir uns nicht ausschließen und müssen auch die Verantwortung für unsere Bürger übernehmen. Alles andere wäre Heuchelei!
(9) CashKarnickel · 08. November 2019
@8 Wer sich einem terroristischen "Staat" anschließt welcher sich als Ziel gesetzt hat die "freie Welt" zu unterdrücken und/oder zu zerstören hat in meinen Augen seine Bürgerrechte verspielt...
(8) gabrielefink · 08. November 2019
@7 Wir können uns nicht aussuchen welchen deutschen Staatsbürger wir haben wollen und welchen nicht. Zu Glück! Denn wäre es so, würden bestimmt noch andere Kriterien zur Ablehnung des einen oder anderen führen. Möchte ich mir nicht vorstellen, siehe die jüngste deutsche Geschichte!
(7) CashKarnickel · 08. November 2019
@1 @4 Und die Moral von der Geschicht´, solche Leute woll´n wir nicht...
(6) Mehlwurmle · 08. November 2019
Wer freiwillig in den Krieg ausgezogen ist und seine Kinder da noch mitnimmt, sollte seine Kinder nie mehr zu Gesicht bekommen. Die Mutter ist ja ursächlich schuld an der Traumatisierung der Kinder, wie das Gericht da zu der Einschätzung gelangen kann, die Kinder bräuchten sie zur Aufarbeitung des Traumas bleibt mir ein Rätsel.
(5) e1faerber · 07. November 2019
Bei solchen Urteilen verliert man das Vertrauen in das deutsche Gerichtswesen.
(4) wimola · 07. November 2019
@1) Ja, das ist eine merkwürdige Moral. Vorbildlich sozusagen ..;-)) - Danke dass Du das alles schon formuliert hast :)).
(3) AS1 · 07. November 2019
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht und auch nicht die offensichtlich rechtswidrige Haltung der Bundesregierung. Das Grundgesetz ist in Beztug auf deutsche Staatsangehörige in einer solchen Situation sehr klar und eindeutig.
(2) Spock-Online · 07. November 2019
Die Alte würde ich nie mehr aus den Augen lassen. Und bei der ersten Spur der Indoktrinierung der Kinder direkt Kinder wegnehmen.
(1) gabrielefink · 07. November 2019
Zitat: "Sicherheitsbelange der Bundesrepublik stünden einer Rückkehr der Frau entgegen ..." Aber von anderen Ländern verlangen wir, dass sie ihre bei uns straffällig gewordenen Staatsangehörigen sofort zurück nehmen. Wenn sie es dann ablehnen sind wir empört. Was für eine Moral!
 
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