Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zur Türkei sind nach wie vor gültig, unverändert wie vor Corona. @
1 Dann sollte man eine Reisewarnung auch entsprechend begründen, und nicht mit einem vermeintlichen Infektionsrisiko. @
2 Gilt auch für dich. Ich kann hier keinerlei Einknicken erkennen. Eher musste man sich die Augen Reigen, wieso so niedrige Infektionszahlen für eine Reisewarnung herhalten müssen. @
7 Dann hoffe ich, ein bisschen Objektivität in die Diskussion bringen zu können.