Luxemburg (dpa) - Deutschland darf Armutszuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen verweigern. Diese Ansicht hat ein Gutachter beim Europäischen Gerichtshof vertreten. Damit könne der Staat Missbrauch verhindern, schrieb der Generalanwalt des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg. Zulässig sei das nach […] mehr

Kommentare

4k43203120. Mai 2014
@2 @3 War eben Einkaufen und habe Nachrichten im Rocklandradio gehört, da viel mir mein Irrtum auf. Ja ihr habt beide recht, ich verwechselte es mit der Asylproblematik. Danke an euch beide. Habt euch klammern verdient.
3watchi20. Mai 2014
@1 : Du verwechselt Asylanten mit EU-Bürgern. EU- Bürger dürfen sich innerhalb der EU überall niederlassen und eine Arbeit aufnehmen, bzw. suchen. Asylanten haben keine Erlaubnis sich überall niederzulassen und dürfen auch keine Arbeit aufnehmen. Man will mit dieser Maßnahme verhindern, dass Armutzuwanderer nach Deutschland kommen und hier ihren Wohnsitz haben, um Hatz IV-Leistungen zu erhalten.
2madkf20. Mai 2014
eu-bürger brauchen keine arbeitserlaubnis...// @1 hast da denkfehler...// eu bürger dürfen sofort angemeldet arbeiten
1k43203120. Mai 2014
...ähm, was ist denn das für eine Farce?! Genauso wird es doch auch gehandhabt und das schon Jahrelang. Armutsflüchtlinge werden sogar rikoros abgeschoben und Arbeiten dürfen diese Menschen hier auch nicht, schliesslich verweigert man ihnen eine Arbeitserlaubnis.