Karlsruhe (dpa) - Deutschland darf dem EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht zustimmen. Zwar ist das deutsche Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter ...