Berlin (dts) - Die Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Sabine Walper, hat sich für ein Kinderwahlrecht von Geburt an ausgesprochen. Dieses solle zunächst von den Eltern stellvertretend wahrgenommen werden, sagte die Pädagogikprofessorin dem "Tagesspiegel" (Sonntagausgabe). Das neue Instrument ...

Kommentare

(23) thrasea · 09. Oktober 2021
@22 So uninteressant finde ich die Vorstellung gar nicht, dass in einer Demokratie *jeder* Mensch eine Stimme hat.
(22) commerz · 09. Oktober 2021
interessante Vorstellung von Demokratie.
(21) 17August · 09. Oktober 2021
wie bei den meisten Spielen: "Geeignet für zwischen 9 und 99 - Jährigen"
(20) k293295 · 09. Oktober 2021
@15: Wahlrecht nur mit voller Geschäftsfähigkeit? Das BVerfG hat genau das verneint, als es die Vollbetreuten zur Europawahl zugelassen hat. Diese Leute dürfen wählen, können aber keinen Miet- oder Handyvertrag abschließen.
(19) tastenkoenig · 09. Oktober 2021
@12: Wie immer man den Vorschlag finden mag, auch wenn man ihm folgt, würden die Eltern entscheiden was für sie und ihre Familie die beste Zukunft bringt. Sogar mit mehr Gewicht. Und was der zweite Teil Deines Kommentars mit dem Wahlrecht zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
(18) 17August · 09. Oktober 2021
ein sehr guten und wichtiger und zwingend notwendiger Schritt! Wichtiger als das Wahlrecht der Alten (die müssen unter ihrer Wahl ja nicht mehr leiden). Natürlich müssen die Erziehungsberechtigten die Wahl (im Sinne) ihrer Kinder ausüben.
(17) all4you · 09. Oktober 2021
@16 Ich denk um mehr Wahlstimmen zu haben (rofl)
(16) Wollvieh · 09. Oktober 2021
@5 und nur weil den Eltern die Herstellung des Nachwuchses so Spaß macht, setzen diese überhaupt Kinder in die Welt.(rofl), oder künftig, um mehr Wählerstimmen zu haben.
(15) AS1 · 09. Oktober 2021
@11 Das Thema brauchen wir nicht mehr erneut diskutieren. Wahlrecht nur mit voller Geschäftsfähigkeit. Wenn der Gesetzgeber dann meint, diese volle Geschäftsfähigkeit sei mit 14 erreicht, ok. Aber keinen Handyvertrag abschließen dürfen und gleichzeitig aber wählen? No way.
(14) all4you · 09. Oktober 2021
-2- damit die Familie über die Runden kommt....
(13) Wollvieh · 09. Oktober 2021
Wie weltfremd kann man denn sein? Diese Prof hat wohl selbst noch keine Kinder, sonst sollte sie wissen, dass Kleinkinder in der Regel nicht lesen und schreiben können, also wie sollen diese dann bekunden, wen sie wählen wollen? Wählen die Eltern, ändert dies am jetzigen Wahlrecht doch überhaupt nichts, außer, dass die Eltern eine Stimme mehr zu ihren Gunsten einsetzen können, was aber wohl nicht im Sinne der Erfinderin ist, wenn ich den Text richtig verstanden habe.
(12) all4you · 09. Oktober 2021
@10 Meine Eltern stehen hier nicht zur Debatte! Sie mussten ja auch nicht die Entscheidung treffen, welche Partei Ihre Kinder in 18 Jahren haben wollen. Sondern nur welche Partei für Sie und Ihre Familie die Beste Zukunft bringt. Stell Dir einmal vor! Früher ist der Mann arbeiten gegangen und konnte seine Familie (Frau und 2 Kinder ) ernähren und er konnte noch in den Urlaub fahren. Siehe da, Heute muss nicht nur der Mann sondern auch der/die/das Partner/Partnerin mit arbeiten gehen. -2-
(11) k293295 · 09. Oktober 2021
@4: "nicht geschäftsfähig" = U7. Im Übrigen weise ich mal drauf hin, dass seit der letzten Europawahl sogar Menschen wählen dürfen, die in allen Belangen unter Betreuung gestellt sind. Wer die Briefwahlunterlagen für (demente) Senioren - daheim oder in Heimen - ausfüllt, wird nicht kontrolliert. Insofern stimme ich @7,8 mit der Altersuntergrenze 14 zu. Mit 14 kann man seine Kirchenzugehörigkeit selbst entscheiden, warum also nicht wählen?
(10) tastenkoenig · 09. Oktober 2021
@5: Es tut mir leid, wenn Du mit Deinen Eltern derartige Erfahrungen gemacht hast.
(9) sumsumsum · 09. Oktober 2021
manche leute sind einfach nur hohl
(8) Mf87600 · 09. Oktober 2021
wählen ab 14 - 16 ist ok... drunter durch die Eltern nicht ok ... Wobei fur manche währe es gut keiner wurde mehr so gegen Grossfamilien schiessen bashen...
(7) lutwin52 · 09. Oktober 2021
Falsch. Stimme @1 voll zu. Das aller niedrigste Alter wäre das der Strafmündigkeit. Also ab 14 Jahren.
(6) pullauge · 09. Oktober 2021
uns was ist mit dem Hund, der ja quasi zur Familie gehört?
(5) all4you · 09. Oktober 2021
Wenn dann ganz und nicht nur halb. Der Säugling muss selber seine Parteien wählen und nicht die Erzeuger des Kindes. Denn gerade die Erzeuger denken nicht an das Wohl des Kindes, sondern nur an Ihr eigenes Wohl.
(4) AS1 · 09. Oktober 2021
"wachse "die Gefahr, dass die Älteren sich mit den eigenen Interessen und Bedürfnissen zu Lasten jüngerer Generationen durchsetzen". " Ja, diese Gefahr besteht und nennt sich Demokratie, wo bekanntlich die politischen Positionen sich durchsetzen, die eine Mehrheit befürwortet. Das kann aber kein Grund sein, nicht geschäftsfähige Menschen wählen zu lassen oder das preussische Dreiklassenwahlrecht in neuer Variante auferstehen zu lassen.
(3) k433234 · 09. Oktober 2021
Drehen die jetzt alle durch?
(2) wazzor · 09. Oktober 2021
Bin auch der Meinung das man das Wahlalter senken sollte aber Wahlrecht von Geburt an geht mir dann doch zu weit.
(1) Psychoholiker · 09. Oktober 2021
Das ist doch totaler Blödsinn. Desto mehr Gören man hat, desto mehr Stimmen haben die Eltern bei der Wahl? Einfach nur unüberlegter Schwachsinn!!!
 
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