
Stuttgart (dpa) - Dieselruß, Reifenabrieb oder Abgase von Industrie-, Kraftwerks- oder Heizungsanlagen können den schädlichen Feinstaub verursachen. Für Teilchen mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (PM10) liegt der Tagesgrenzwert bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, er darf nicht öfter
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