Straßburg (dpa) - Mehr als elf Jahre nach dem blutigen Luftangriff im afghanischen Kundus sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kein grobes Fehlverhalten Deutschlands bei der Aufklärung der Tat. Die Ermittlungen der Justiz gegen den befehlshabenden Oberst der Bundeswehr waren […] mehr

Kommentare

3ticktack16. Februar 2021
Es ist immer ein riesiges Problem, wenn sich mörderische Terrorbanden hinter Zivilisten verstecken oder diese mit gefährdet sind. Wären die Tanklaster als rollende Bomben eingesetzt worden, wäre die Schuld noch größer gewesen.
2KonsulW16. Februar 2021
Das Verfahren hat aber lange gedauert.
1Sonnenwende16. Februar 2021
Schwieriges Urteil.