
Straßburg (dpa) - Mehr als elf Jahre nach dem blutigen Luftangriff im afghanischen Kundus sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kein grobes Fehlverhalten Deutschlands bei der Aufklärung der Tat. Die Ermittlungen der Justiz gegen den befehlshabenden Oberst der Bundeswehr waren
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