Berlin (dts) - Ihre freiwillige Hilfszusage für Griechenland halten die deutschen Banken nicht ein. Dies geht aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums hervor, berichtet der "Spiegel". Auf Druck von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatten sich im Mai vergangenen Jahres 13 Institute, ...

Kommentare

(3) Die_Mama · 29. Januar 2011
@1: Das kommt ganz darauf an wie das Ganze vertraglich abgesichert ist. Oder gelten bei dir nur Verträge die unter Druck zustande gekommen sind?
(2) k31742 · 29. Januar 2011
@1: freiwillige Zusage heißt, ob ich zusage oder nicht, das ist freiwillig. Wenn ich mich dazu entschieden habe, muss ich mich auch daran halten. Stichwort: Vertrauensschutz
(1) Mehlwurmle · 29. Januar 2011
Eine freiwillige Zusage ist nunmal, wie der Name schon sagt, freiwillig. Da kann sich also keiner aufregen, wenn sich keiner dran hält. @2 und @3: Offenbar ist es vertraglich nicht abgesichert, sonst würde man von Seiten der Regierung ja mit Klage drohen (müssen). Ist aber nur eine mündliche Zusage gewesen (kann bei Bedarf auf der Seite vom Handelsblatt nachgelesen werden) und somit eher wie eine Absichtserklärung einzustufen. Rechtlich also ohne Wirkung.
 
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