Eine freiwillige Zusage ist nunmal, wie der Name schon sagt, freiwillig. Da kann sich also keiner aufregen, wenn sich keiner dran hält. @
2 und @
3: Offenbar ist es vertraglich nicht abgesichert, sonst würde man von Seiten der Regierung ja mit Klage drohen (müssen). Ist aber nur eine mündliche Zusage gewesen (kann bei Bedarf auf der Seite vom Handelsblatt nachgelesen werden) und somit eher wie eine Absichtserklärung einzustufen. Rechtlich also ohne Wirkung.