Berlin - Der Verdächtige des Anschlags auf den CSD in Berlin, Abdul B., sollte nach seiner Haftentlassung im Mai womöglich in ein Deradikalisierungsprogramm aufgenommen werden. Das bestätigte Thomas Mücke, Mitgründer und Geschäftsführer des "Violence Prevention Networks" (VPN) in Berlin, dem […] mehr

Kommentare

5k3686726. Juli um 17:20
@4 Ob Jugendstrafrecht angewendet wird, richtet sich nicht nach einer begangenen Straftat, sondern nach dem Alter und der Reife bzw. dem Entwicklungsstand des/der Angeklagten. Jugendstrafrecht hat überhaupt nichts mit der Einschätzung eines "Dummejungenstreich" zu tun. Bitte informiere dich besser.
4jub-jub26. Juli um 17:15
"Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" ist kein Dummejungenstreich und sollte nicht als Jugenddelikt behandelt werden. <link> Das gehört nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Da sollte die Politik dringend etwas am Jugendstrafrecht ändern.
3k3686726. Juli um 17:00
@2 Das Gegenteil ist der Fall. Solange keine akute Gefährdung / Bedrohung nachgewiesen wird, darf niemand eingesperrt werden. Sonst könnte es jeden von uns treffen, dich und mich.
2mberbran26. Juli um 16:58
Die haben völlig versagt. Solange der "nichtssagend" war, hätte der nicht frei rumlaufen dürfen.
1jub-jub26. Juli um 16:57
Er hätte wohl bis zum dritten Gespräch und der Entscheidung besser in Haft bleiben sollen. Es ist sowieso erstaunlich, dass er bei 1 Jahr und 10 Monaten nicht eine Haftstrafe bekam. Das Jugendstrafrecht gehört überarbeitet.