Der Solidaritätszuschlag darf vorerst weiter erhoben werden. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt eine bedeutende Entlastung für die Haushaltsplanung der künftigen Bundesregierung dar, da die Abgabe jährlich Milliarden in die Staatskasse spült. Eine Klage, die von sechs FDP- ...

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