Berlin (dpa) - Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Nach einem sechsjährigem Streit verabschiedete der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der erstmals Rechtssicherheit bringen soll. Die neue Regelung verschafft dem vorab ...