Berlin (dpa) - Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Nach einem sechsjährigem Streit verabschiedete der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der erstmals Rechtssicherheit bringen soll. Die neue Regelung verschafft dem vorab ...

Kommentare

(10) k293295 · 18. Juni 2009
Ärzte unterliegen dem Hippokratischen Eid, so daß sie das Leben des Patienten über ALLES stellen MÜSSEN. Ärzte wollen NICHT "Gott spielen", sind aber natürlich in einer Zwickmühle, wenn der Patient überhaupt keine Aussicht auf Besserung hat. @ 8: Sie tat es freiwillg, aber auch Du weißt NICHT, ob & wie es ihr "jetzt" geht. @ 9: Beihilfe zum Selbstmord ist ebensowenig strafbar in D wie der Selbstmord selbst. Strafbar ist die "Tötung auf Verlangen". Und D tut sich schwer mit Euthanasie wg. 33 - 45
(9) k139269 · 18. Juni 2009
Meiner Meinung nach hätten Sie den Tatbestand "Beihilfe zum Selbstmord" noch aus dem Strafgesetzbuch nehmen sollen. Wenn ich Sterben will, dann soll mir auch jemand dabei Helfen dürfen!
(8) Spock-Online · 18. Juni 2009
In Belgien, den Niederlanden und andere Nationen kriegt man das geregelt (bzw. ist es schon seit Jahrzehnten geklärt), aber hier kriegt man nichts auf der reihe. Ein Köter darf eingeschläfert werden, wenn er sich nur noch quält, aber ein Mensch wird gezwungen bis zum letzten Atemzug sämtliche Qualen zu ertragen und zu erdulden. PS: habe 20 Jahre in NL gelebt und war dabei als meine krebskranke Tante freiwillig, mit Hilfe eines Arztes, aus dem Leben ging. Die Arme hat keinen Tag leiden brauchen.
(7) Schloesser33 · 18. Juni 2009
ich wurde niemals gefragt ob ich gebohren werden will, wenigstens meinen Wunsch zu sterben sollte man berücksichtigen. Ich hoffe das das Gesetz durchkommt und es einen verlässlichen vordruck geben wird
(6) vaultboy · 18. Juni 2009
Es steht jedem frei laut dem Grundsatz der Selbstbestimmung das Leben enden zu lassen zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Aber in würde zu sterben, wenn man nicht mehr ansprechbar ist, das wird dem Menschen verwehrt.
(5) k4286 · 18. Juni 2009
@1 stimmt und wer sich die Schulung nicht leisten kann über den wird verfügt so kommen die billig an massen Organe die dann teuer verkauft werden können! clever Idee von der Saubande da oben nur weiter so!!!!
(4) k347053 · 18. Juni 2009
Wenn ich 30 Tage unansprechbar bin, möchte ich sterben. Punkt. Eigentlich könnten solche Dinge so leicht sein. Wegen mir könnte man auch Gesetzlich die doppelte Länge als allgemeinen Richtwert festlegen, falls es keine Verfügung gibt.
(3) k185542 · 18. Juni 2009
meiner meinung nach ist das vorallem ein problem für die ärzte. die führen den willen des patienten aus und am ende heißt es dann, "unterlassene hilfeleistung" oder "tötung" oder so. von daher geht es auch um eine absicherung für sie. aber gleich ne schulung? vernünftiges infomaterial dürfte da doch reichen, oder halt der gang zum notar/anwalt.
(2) Ronja · 18. Juni 2009
Lol ... der war gut eliwil .-)
(1) k10786 · 18. Juni 2009
Die Schulung der (zukünftigen) Patienten könnte im Rahmen eines Lehrgangs erfolgen, der ähnlich wie der Erwerb des Führerscheins geregelt ist. Wer die Prüfung besteht, darf eine Patientenverfügung aufsetzen. Diese wird dann dem Bundestag zur Beglaubigung vorgelegt. Dazu sind mindestens 2 Lesungen vorzusehen.
 
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