(lifepr) Düsseldorf, 29.12.2011 - In Deutschland erhältliche Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sein. In den öffentlichen Verkauf gelangen die Feuerwerkskörper der Klassen I und II. Feuerwerkskörper der Klasse I (z.B. Knallerbsen, […] mehr

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