Ein Meme wird zur Staatsaffäre Ein bearbeitetes Bild von Nancy Faeser mit einem gefälschten Zitat – und plötzlich geht es um Pressefreiheit, Justizverständnis und das Verhältnis von Politik zur Satire. Der Fall David Bendels, Chefredakteur des AfD-nahen „Deutschland Kuriers“, ist rechtlich ...

Kommentare

(13) thrasea · 07. Mai um 17:09
@12 Ja, das war wohl tatsächlich Teil der Begründung des Urteils. LTO schrieb: "Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es laut der Sprecherin zur Urteilsbegründung." Das halte ich tatsächlich für weit hergeholt. Ich persönlich glaube deshalb, dass das Urteil in der 2. Instanz aufgehoben wird.
(12) Pontius · 07. Mai um 16:52
@11 Wurde man verurteilt, weil das Bild für echt gehalten wurde? Und woran erkennt man auf den ersten Blick, dass das Bild gefälscht ist?
(11) Chris1986 · 07. Mai um 16:50
Welcher normale Mensch glaubt auch nur eine Sekunde daran, dass das Bild echt ist?
(10) Pontius · 07. Mai um 09:31
@8 auch gefakte Bilder können strafrechtlich Relevanz haben. Im Endeffekt ist es eine üble Nachlese und Verunglimpfung sowohl der Bundesinnenministerin als auch der Betroffenen Menschen.
(9) Sonnenwende · 07. Mai um 09:31
@7 Da bin ich überfragt. Meine Erfahrung ist, soweit ich das Vorgehen von Staatsanwaltschaften und Gerichten bisher beobachtet habe, dass man eher dazu tendiert, Dinge zusammenzufassen als sie als Einzelfälle zu betrachten. Zumal der X-Post sich ja auch direkt auf die ursprüngliche Veröffentlichung bezieht.
(8) World4Cats · 07. Mai um 09:27
Finde ich auch schwierig zu bewerten. Auf der einen Seite ist deutlich zu erkennen, dass es ein 'gefaktes' Bild ist. Auf der anderen Seite muss ich @3 recht geben. Man muss das auch im Kontext sehen. Hierbei gehts auch nicht darum, ob man Fr. Faeser mag oder nicht.
(7) Pontius · 06. Mai um 06:00
@6 Kann man das in der Berufung als strafverschärfend mit einbringen? Oder nur als fehlende Einsicht und der neue Vorfall muss gesondert verhandelt werden?
(6) Sonnenwende · 06. Mai um 05:33
@5 Da ist die Frage, ob man das als neues Vergehen behandelt - oder es einfach im aktuellen Prozess wegen mangelnder Einsicht strafverschärfend berücksichtigt. Bis zu einem Jahr ohne Bewährung ist wohl möglich bei übler Nachrede/Verleumdung. Ich bin da auch ambivalent, aber wenn man den Weg dieser Zeitschrift weiter denkt, dann kann man bald auch ungestraft behaupten "XY ist ein Mörder".
(5) Pontius · 06. Mai um 05:27
Das Reposting mit englischem Inhalt nach verlorenem Prozess und die nächste Strafe bewusst in Kauf zu nehmen. Natürlich nur, um medialen Aufwind zu generieren.
(4) Sonnenwende · 06. Mai um 05:12
Nachdem ich mir jetzt gerade den aktuellen Tweet des "Deutschland Kuriers" angeschaut habe: das ist keine Satire. Man darf nicht einfach alles behaupten. Und Einsicht besteht wohl auch nicht, nachdem sie die Diffamierung wiederholen.
(3) Sonnenwende · 06. Mai um 04:59
Schwieriges Thema. Ist es üble Nachrede oder Satire? Die Frage ist sicher auch, in welchem Kontext die Erstveröffentlichung des Bildes geschah. Verbunden mit einem Sachartikel ist es wohl sicher keine Satire.
(2) commerz · 06. Mai um 04:23
Es gab mal Mohamed Karikaturen aus Frankreich … ich glaube der Verfasser wurde auch bestraft nach einer Diskussion über Grenzen der Satire.
(1) Pomponius · 05. Mai um 21:22
Das war keine Satire!
 
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