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Ja, das war wohl tatsächlich Teil der Begründung des Urteils. LTO schrieb: "Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es laut der Sprecherin zur Urteilsbegründung." Das halte ich tatsächlich für weit hergeholt. Ich persönlich glaube deshalb, dass das Urteil in der 2. Instanz aufgehoben wird.