Hamburg (dpa) - Wer seine Grundrechte durch einen der 47 Europarats-Mitgliedstaaten verletzt glaubt, kann den 1959 gegründeten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen. Maßstab der Rechtsprechung sind die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und ...