München (dpa) - Im Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wachmann John Demjanjuk hat Verteidiger Ulrich Busch sein Marathon-Plädoyer mit Vorwürfen gegen die Justiz fortgesetzt. Das Verfahren gegen den 91-Jährigen wegen mutmaßlicher Beihilfe zum tausendfachen Mord an Juden sei nicht rechtmäßig, sagte ...

Kommentare

(2) ColdasLife · 10. Mai 2011
Das hat der Anwalt schon am Anfang gemacht ...
(1) Troll · 10. Mai 2011
komischer Anwalt. Wenn er den Prozeß für unrechtmäßig hält, hat er das zu Beginn des Prozesses anzumerken und die Prüfung auf Rechtmäßigkeit zu beantragen. Jetzt am Ende beim Plädoyer, sollte er die Beweiswürdigung aus seiner Sicht durchführen und entweder Freispruch oder ein für ihn angemessenes Strafmaß beantragen.
 
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