
• Delisting entspricht dem Widerruf der Handelszulassung von Aktien • Börsenaufsicht und Aufsichtsrate müssen dem Delisting zustimmen • Aktionäre werden nicht gefragt, müssen jedoch Abfindungsangebot erhalten Unter einem Delisting versteht man den Rückzug eines gelisteten Unternehmens vom
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