
Der namhafte Schuhhändler Deichmann sieht sich erneut im Fokus einer juristischen Auseinandersetzung. Das Unternehmen ist verpflichtet, eine Entsorgungsgebühr für seine Schuhkartons zu zahlen. Diese Verpflichtung resultiert aus einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das Urteil,
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