
Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Plattformbetreiber müssen nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Beitrag auch sinngleiche Inhalte selbstständig erkennen und sperren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Beschluss entschieden (Az.: 16 W 10/25), auf den der Deutsche
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