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Ja natürlich ist das noch aktuell. Das BVerfG hat 2022 erneut geurteilt, weil die bis dahin geltende Regelung immer noch verfassungswidrig war. Seitdem muss auch die Zahl der Kinder bei der Reduktion des Beitragssatzes berücksichtigt werden. Das BVerfG hat auch klargestellt, dass sich das nur auf die Pflegeversicherung bezieht, nicht auf die Krankenversicherung. @
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Ich fürchte, du hast recht.