Berlin (dpa) - Zur Sanierung der schwer angeschlagenen gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes für Kinderlose im Gespräch. Ein entsprechender Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) wurde der Deutschen Presse-Agentur aus Koalitionskreisen bestätigt. […] mehr

Kommentare

7thraseavor 1 Minute
@3 Ja natürlich ist das noch aktuell. Das BVerfG hat 2022 erneut geurteilt, weil die bis dahin geltende Regelung immer noch verfassungswidrig war. Seitdem muss auch die Zahl der Kinder bei der Reduktion des Beitragssatzes berücksichtigt werden. Das BVerfG hat auch klargestellt, dass sich das nur auf die Pflegeversicherung bezieht, nicht auf die Krankenversicherung. @5 Ich fürchte, du hast recht.
6Pontiusvor 8 Minuten
Diese Erhöhung beträfe übrigens vor allem Rentner*innen, denn die zahlen den vollen Pflegesatz im Gegensatz zu den Arbeitenden, welche sich die Erhöhung mit den Arbeitgebenden teilen würden. @3 Dann müsstest du ja sogar noch höhere Forderungen für kinderlose Personen stellen mit der Argumentation. Passt nur gar nicht zu deinem Framing des Grundgesetzbruchs...
5raffaelavor 48 Minuten
2/2 lese ich schon dieses Mimimi. Was bin ich für ein armes Schwein, nur weil ich schwul bin oder habe eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft....Darum gehts den Neidhammeln doch gar nicht, es geht um ein paar Kröten, die sie anderen nicht gönnen. Pfuideibel.
4raffaelavor 49 Minuten
Ganz ehrlich: Mich kotzen diese generationsübergreifenden Neiddebatten schon lange an! Jeder wird mal älter - jeder wird mal Pflege brauchen. Und diejenigen, die nichts beisteuern wollen, leben dann eben von dem was andere sich mit Kindern vom Mund absparen mussten. Viele Kinder betreuen ihre Eltern ohne dass sie dafür entlohnt werden und das wird in Zukunft noch schlimmer werden, wenn die Pflegekosten explodieren, weil wir, die Babyboomer in Rente gehen oder schon sind. Den ganzen Morgen 1/2
3tchipmunkvor 52 Minuten
Tja das ist die Frage, ob Familien gegenüber Kinderlosen immer noch so benachteiligt sind. Das Urteil ist 25 Jahre alt. Die Verhältnisse haben sich mittlerweile verändert. Zahlreiche andere Leistungen sind mehrfach gestiegen, bspw. das Kindergeld. In der GKV + Pflege gab es immer mehr versicherungsfremde Leistungen, es gab Zuwanderung. Ob der Umverteilungsmechanismus von Alleinstehenden hin zu Familien (wg. gesellsch. Erziehungsbeitrag) überhaupt noch funktioniert bzw. zeitgemäß ist: fraglich..
2thraseavor 1 Stunde
Es war sogar Vorgabe des BVerfG, dass Kinder mit einem niedrigeren Beitragssatz der Pflegeversicherung berücksichtigt werden, weil Eltern durch die Betreuung und Erziehung von Kindern "einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten". <link>
1tchipmunkvor 1 Stunde
Mal wieder ein Vorschlag, der bei genauerem Hinsehen sogar gegen das Grundgesetz verstoßen könnte. Aber man kann ja mal so einen Testballon steigen lassen und gucken wieviel die Leute sich so gefallen lassen bis es zu Gegenwind kommt. Dass die SPD bei solchen Sachen auch noch mitmacht, ist eigentlich erschreckend.