
Karlsruhe (dpa) - In Deutschland dürfen vorerst keine Telefon- und Internetdaten mehr ohne konkreten Verdacht massenhaft gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Vorratsdatenspeicherung. Begründung aus Karlsruhe: Das bisherige Gesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil
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