Berlin (dts) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat die Auswertung einer Studie des Bundesfamilienministeriums vorläufig untersagt. Das geht aus einem Bescheid hervor, der am 22. Februar beim Ministerium einging. In ihm würden "erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken" formuliert, heißt es in einem […] mehr

Kommentare

2anddie05. März 2021
@1 : Also in der News steht nix davon, dass die Daten anonymisiert sind. Und da in dem Bescheid anscheinend was von fehlerhafter Einwilligung steht, ist vermutlich keine Anonymisierung der Daten vorgesehen.
1smailies05. März 2021
Da fällt einem nicht viel zu ein. Sollte die Auswertung nicht sowieso anonym sein? Warum gibt es dann Datenrechtliche Bedenken? Muss sich da jemand wichtig machen ?