Stuttgart (dts) - Vor dem anstehenden Bund-Länder-Treffen hat Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink vor einem zu großen Zugriff des Staates auf Gesundheitsdaten - und der Einführung eines nationalen Impfregisters gewarnt. "Vorsicht bei nationalen Registern und Finger weg von der ...

Kommentare

(17) Dark_Devil · 06. Januar 2022
genesen oder täglichen Schnelltest darf kein Arbeitnehmer seine Arbeitstelle betreten. Wir haben derzeit um ein vieles mehr an Kontrolle als je zuvor, aber es wird immer mehr gefordert. Aber eigenartiger Weise wird dies teilweise von den Leuten befürwortet, was ich in keinster Weise verstehen kann. Wenn Leute meinen, bei den sozialen Netzwerken alles preisgeben zu müssen, bitte. Ich bin da nicht und ich will meine Daten soweit es geht auch schützen. Ein Impfregister finde ich falsch, sorry.
(16) Dark_Devil · 06. Januar 2022
@15 Ja, er sieht es als möglich an, genauso gibt es x andere Datenschutzbeauftragte, die dies sehr skeptisch sehen wie zb. nur Brink hier. Was auch gut so ist. Den ansonsten bräuchte es nur noch einen, der bestimmt, was zu geschehen hat. Verschiedene Meinungen sind immer besser. "Ich bezweifle, dass es bei den Menschen besser ankommen würde, wenn wirklich jeder seinem Arbeitgeber einen Nachweis geben müsste." Ein Nachweis muß doch jetzt schon bei 3G erfolgen. Ohne einen Nachweis, ob geimpft,
(15) thrasea · 06. Januar 2022
@14 Der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber sieht zwar Hürden, sieht die Einrichtung eines zentralen Impfregisters aber als durchaus möglich an. <link>
(14) anddie · 06. Januar 2022
@11 : Der Ethikrat ist aber nun mal kein Datenschützer. Und wenn es dann um Umsetzung der Datenverarbeitungen geht, würde ich mich dann eher an der Empfehlung der Datenschutzbeauftragten orientieren. Wenn man sich allerdings anschaut, dass das e-Rezept nach über 2 Jahren Einführungsphase immer noch nicht verfügbar ist (sollte zum 1.1.22 starten, aber der neue Starttermin ist noch offen), bin ich mir sicher, dass auch so ein zentrales Impfregister eine ganze Weile auf sich warten lässt.
(13) thrasea · 06. Januar 2022
@12 Hmm. Funktioniert der Link bei dir nicht oder kommt eine falsche Seite? Wenn ich ihn anklicke, wird die ad-hoc-Empfehlung des Ethikrats zur Einführung einer Impfpflicht geöffnet, die folgenden Satz enthält: "Der Ethikrat empfiehlt ein datensicheres nationales Impfregister, das die Umsetzung von Impfpflichten, aber auch die Einhaltung von Impfterminen generell erleichtern würde."
(12) slowhand · 06. Januar 2022
@11 Da hast Du Dich wohl verlinkt ;-))
(11) thrasea · 06. Januar 2022
@10 In BaWü ist das Personal verpflichtet, den QR-Code des Impfnachweises zu scannen (entweder als App oder als Papierausdruck). Hier kommt man mit dem gelben Büchlein allein nirgends mehr hinein. Dafür brauchen wir also kein zentrales Impfregister, das geht auch ohne 😉 Ich würde mich an der Empfehlung unseres nationalen Ethikrats orientieren: <link>
(10) anddie · 06. Januar 2022
@9 : Und was bringt so ein Register, außer viel Aufwand? Sollen dann alle, die nicht geimpft sind einfach prophylaktisch in Quarantäne gesteckt werden? Darf das Personal im Einzelhandel die Daten abgleichen, um zu gucken, ob der Papierimpfausweis vom Kunden auch echt ist? Und nachdem die Daten der Einwohnermeldeämter nachweislich falsch sind, hat man nicht mal eine sinnvolle Datenbasis. Ich habe auch keine Idee für eine Alternativlösung, aber ich halte die Impfpflicht nicht für sinnvoll.
(9) thrasea · 06. Januar 2022
@8 Stimmt, die Klage vor dem BVerfG hat aber keine aufschiebende Wirkung. Auch an dich gerne die Frage nach einer Alternative. Bisher habe ich noch kein schlüssiges Konzept gehört, mit dem eine allgemeine Impfpflicht kontrolliert und durchgesetzt werden könnte – außer einem zentralen Impfregister, wie es z. B. bei unseren Nachbarn in Österreich schon existiert. Auch in anderen Lebensbereichen gibt es schon zentrale Register, wie z. B. das Fahreignungsregister in Flensburg oder das Strafregister.
(8) anddie · 06. Januar 2022
@5 : Du verschweigst aber auch, dass sich das BVerfG noch mit der Masernimpfpflicht beschäftigt, weil entsprechende Verfassungsklagen anhängig sind. Und auch für die aktuelle Corona-Impfpflicht im Pflegewesen gibt es schon entsprechende Klagen. @topic: Bei der IT-Kompetenz unserer Behörden habe ich auch größte Bedenken bei irgendwelchen zentralen Registern. Man bekommt ja nicht mal sinnvolle Einwohnermeldezahlen zusammen. Wie will man dann wissen, wer alles geimpft werden muss.
(7) thrasea · 06. Januar 2022
@6 Ja, ich meine dich. Wie soll denn eine mögliche Impfpflicht umgesetzt werden? Das von dir genannte Beispiel Masern halte ich aus den genannten Gründen nicht für eine geeignete Vorlage. Wie damals die Pockenimpfpflicht durchgesetzt wurde, weiß ich nicht, da musst du mir bitte auf die Sprünge helfen. Aber auch dann stellt sich die Frage, ob heutige digitale Techniken wie eine Datenbank nicht doch besser geeignet wären.
(6) Sonnenwende · 06. Januar 2022
@3 Meinst du mich? Dein Kommentar passt irgendwie nicht zu meinem. Ich habe mich bisher für nichts ausgesprochen noch irgend etwas umsetzen wollen, sondern lediglich fest gestellt, dass wir bisher auch kein Impfregister brauchten - obwohl es bereits Pflichtimpfungen gibt und gab.
(5) thrasea · 06. Januar 2022
@4 Du gehörst ja auch nicht zu den Personen, die von der Masernimpfpflicht betroffen sind. Das sind ausschließlich Jahrgänge 1971 und jünger. Personen, die von der Masernimpfpflicht betroffen sind, müssen die Impfung oder Immunität bis spätestens 31.7.2022 ihrem Arbeitgeber nachweisen – siehe Infektionsschutzgesetz § 20 (10) <link>
(4) slowhand · 06. Januar 2022
@4 Ich musste in meinem ganzen Arbeitsleben, auch in der DDR, keinem Arbeitgeber irgendwelche Impfungen nachweisen.
(3) thrasea · 06. Januar 2022
@1 Wie konkret würdest du das den umsetzen wollen? Wie den Impfnachweis kontrollieren, wie einen Verstoß bestrafen? Bei der Masernimpfpflicht müssen alle Betroffenen dem Arbeitgeber einen Impfnachweis vorlegen bzw. Kinder und Jugendliche den Leitungen ihrer Kitas und Schulen. Ich bezweifle, dass es bei den Menschen besser ankommen würde, wenn wirklich jeder seinem Arbeitgeber einen Nachweis geben müsste. Und was wäre mit den Menschen, die nicht arbeiten, Rentnern usw.?
(2) Moritzo · 06. Januar 2022
Wir brauchen kein Impfregister. Wer sich nicht impfen lassen möchte, wird es auch mit einem Impfregister nicht tun. Auch dann nicht, wenn diese Menschen mit Strafen belegt werden, weil sie einen negativen Eintrag im Impfregister haben.
(1) Sonnenwende · 06. Januar 2022
Für Pocken oder Masern haben wir doch auch kein Impfregister gebraucht - das sind doch rechte Kontrollfantasien.
 
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