(lifepr) Düsseldorf, 27.08.2014 - Der Einsatz sogenannter Dashcams, mit denen das Verkehrsgeschehen während der Autofahrt permanent gefilmt wird, ist datenschutzrechtlich unzulässig. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verbot einem Autofahrer u.a. mit der in seinem Fahrzeug eingebauten ...