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1: Das BVerfG hat klipp und klar gesagt, daß nicht die Sicherungsverwahrung GG-widrig ist sondern die Regelungen dazu. Verbrecher sind doch nicht schuld an der Unfähigkeit des Gesetzgebers, das 65 Jahre lang nicht auf die Reihe bekommen zu haben. Kein Grund, das Mittelalter wieder einzuführen. @
2: Opferschutz gibts in D sehr wohl, wird nur nicht breitgetreten, weil man damit nicht hetzen kann.
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