Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung von besonders gefährlichen Straftätern für verfassungswidrig erklärt. Kommen die Verwahrten jetzt frei? Nicht automatisch. Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. Eine sofortige Freilassung «würde ...

Kommentare

(3) k293295 · 04. Mai 2011
@1: Das BVerfG hat klipp und klar gesagt, daß nicht die Sicherungsverwahrung GG-widrig ist sondern die Regelungen dazu. Verbrecher sind doch nicht schuld an der Unfähigkeit des Gesetzgebers, das 65 Jahre lang nicht auf die Reihe bekommen zu haben. Kein Grund, das Mittelalter wieder einzuführen. @2: Opferschutz gibts in D sehr wohl, wird nur nicht breitgetreten, weil man damit nicht hetzen kann. <link>
(2) k69609 · 04. Mai 2011
@Photon: Du hast vollkommen Recht. In Deutschland gilt leider Täterschutz vor Opferschutz.
(1) Photon · 04. Mai 2011
Also so wie ich es sehe, ist es bald doch wieder besser, den Schuldigen gleich vor Ort selbst zu erschlagen, statt sich diesen Justizzirkus anzutun. Menschen, die selbst (und vermutlich mehrfach) auf das Menschenrecht geschissen haben, werden nun von gleichnamigem beschützt. Das nenne ich mal "Schwarzen Humor"...
 
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