Darmstadt (dpa) - In einem der bundesweit größten Kinderporno- Prozesse sind am Donnerstag vor dem Landgericht Darmstadt sieben Männer zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und fünf Jahren verurteilt worden. Die Männer hatten nach Auffassung des Gerichts in «bandenmäßigen Strukturen» von […] mehr

Kommentare

7k29329525. November 2010
@5 : Zumindest ist es sinnlos, weil der "kranke" Körperteil zwischen den Ohren sitzt. @3 : Nein, <<Ein Mann habe sein eigenes Kind missbraucht, das Bild im Internet gezeigt ...>> mindestens einer von denen HAT selbst mißbraucht, und sie alle haben nicht nur KiPo besessen sondern auch "vertrieben" (sprich: getauscht). @6 : Ich bezweifle stark, daß sie "aneinander" Gefallen fänden. @4 liegt schon grob richtig mit seiner Denkweise, zumal die KinderSCHÄNDER meist in der Familie des Kindes sind.
6hansdiewurst125. November 2010
@4 : Was schreibst Du denn für einen Mist? Dann bestrafe sie doch nur noch mit einer mündlichen Ermahnung. Ich bin dafür sie für immer wegzuspereen, dann ist die Rückfallquote gleich NULL. Am besten alle in einen Knast, dann sind sie unter ihresgleichen und können mit denen tun und lassen was sie wollen.
5k13116125. November 2010
Ist es verwerflich wenn ich die Kastration derer fordere die Kindern so etwas antun???
4ronin1125. November 2010
@2 ja es ist schon ungerecht, aber hast du dir schon mal überlegt warum vergewaltiger und kinderschänder solch niedrige strafen kriegen? so dumm es auch klingt.. es ist um die opfer zu schützen! bei harten strafen wäre die quote der todgeschändeten bei weitem höher und abschreckend ist es für psychisch kranke ( was pedos und vergewalter meist sind ) eh nicht!
3k1572825. November 2010
@1 Immerhin geht es nur um den Besitz von Kinderpornographie. Und nicht um das selber machen. Allerdings steigert Nachfrage die Interessen an der Produktion, was natürlich scheisse ist. @2 Was ein Schwachsinn. Wenn du schon so argumentierst, musst du auch sagen, dass er beim ersten Mal Kind vergewaltigen 10 Jahre bekommen könnte. Du kannst nicht bei dem einen Delikt die Höchststrafe rauspicken und bei dem anderen die Mindeststrafe und dann vergleichen.
2spreepirat25. November 2010
@janero : merke: in unserem rechtsstaat darf du für 5 jahre haft dich mit 2kg marihuana erwischen lassen oder ein kind neun mal vergewaltigen. wer das korrekt findet, muss schon pervers veranlagt sein. @MorK : was du hier absonderst ist schwachsinn! ich orientiere mich nicht an der höchst bzw. mindeststrafe, sondern an der aktuellen rechtsprechung (urteile)! vielleicht ist es deinem kurzzeitgedächtnis entfallen: urteil für ein vater der sein kind über jahre 900 mal vergewaltigt hat: unter 3 jahre
1k13977425. November 2010
5 Jahre Höchststrafe für ein solches widerliches Verbrechen ist ein Treppenwitz liebe Richter und Richterinnen. Hoffentlich muss mal keines Eurer Kinder bei einem Kinderschänder dran glauben!