
Köln, 05.01.2026 (lifePR) - Gesetzlich Versicherte haben gemäß den aktuellen Regelungen ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Darmkrebs-Früherkennung. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) überprüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
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