Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.12.2017 (lifePR) - ach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08) erfordert der mit dem Widerruf bezweckte Schutz des Verbrauchers eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung ...