Berlin (dpa) - Die CSU im Bundestag tritt dafür ein, die generelle Strafunmündigkeit von Kindern zu überprüfen. «Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein - nicht eine starre Altersgrenze». Das zitiert die ...

Kommentare

(8) Mehlwurmle · 05. Januar 2020
Am sinnvollsten wäre dann die individuelle Einschätzung des Angeklagten Minderjährigen nach Reise und Einsichtsfähigkeit um dann über die Strafmündigkeit zu entscheiden.
(7) Pontius · 05. Januar 2020
@4 Du bist also gegen eine 2. Chance?
(6) Pomponius · 05. Januar 2020
Es gibt die UN-Kinderrechtskonvention die dabei beachtet werden muß: Es ist ein Mindestalter festzulegen, wo dieses liegen soll ist allerdings nicht bestimmt. Das Hauptaugenmerk der Bestrafung liegt auf Erziehung und Wiedereingliederung.
(5) Joywalle · 05. Januar 2020
Die sollten bei ihren Stammtischen mal auf bleifrei umsteigen.
(3) flowII · 05. Januar 2020
wolln wir das nicht erstmal bei auslaendischen kindern durchsetzen ... ihr csu-stammtisch
(2) wazzor · 05. Januar 2020
Was es viel mehr braucht sind Polizisten, Staatsanwälte und Richter die Recht und Gesetze durchsetzen können. Was nützt es wenn ich schärfere Gesetze habe aber niemand ist da der sie umsetzen kann. Schon heute kommen Straftäter frei weil der Prozess pausenlos verschoben werden muss da es an Staatsanwälten und Richtern fehlt die gewisse Fristen einhalten können.
(1) Volker40 · 05. Januar 2020
Dann sollten sie aber auch dafür eintreten das das älter Jugendliche i schweren Straftaten nicht mehr nach den Jugendstrafrecht behandelt werden.
 
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