München (dpa) - Einen Tag nach der Bundestagsentscheidung zur Wahlrechtsreform hat die CSU beschlossen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Beschluss in einer Schalte des CSU-Vorstands am Samstag erfolgte einstimmig, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete. Die Verfassungsbeschwerde solle - wie auch ...

Kommentare

(9) Pontius · 19. März um 03:55
@4 Die CSU hat landesweit regiert? <link>
(8) Sonnenwende · 18. März um 20:52
Meine Kommentare (5) und (6) waren natürlich als Antwort auf @3 gedacht und nicht auf @4. Aber das habt ihr sicherlich schon bemerkt…🥴
(7) Martinoxoxo · 18. März um 19:06
Die CDU/CSU hatte Jahre Zeit selbst etwas zu erarbeiten, nur keine Lust.
(6) Sonnenwende · 18. März um 18:40
(2) Stimmen bekommen als bei den Landtagswahlen.
(5) Sonnenwende · 18. März um 18:40
@4 Das glaube ich nicht. Schon bei der letzten Bundestagswahl gewann die CSU viele Wahlkreise nur mit 1 bis 3 Prozent Vorsprung vor in den meisten Fällen den Grünen. Es kann also genauso gut sein, dass die CSU für die nächste Bundestagswahl erhebliche Schwierigkeiten bekommt, weil die Menschen lieber Parteien wählen werden, bei denen sie sicher sind, dass sie in den Bundestag kommen und dort dann auch Bayern vertreten. Die CSU hat schon bei den vergangenen Bundestagswahlen erheblich weniger (2)
(4) Tarados · 18. März um 18:36
Eine Partei, die keine Lust hat, bundesweit anzutreten, sollte auch kein Recht haben, bundesweit zu regieren.
(3) thrasea · 18. März um 18:29
Söder: Der CSU werde im Grunde genommen "das Existenzrecht abgesprochen". Das glaube ich nicht. Ich schätze eher, dass das neue Wahlrecht die CSU und ihren Zweitstimmenanteil stärken wird - eben weil die Menschen in Bayern wollen, dass Wahlkreiskandidaten auch in den Bundestag kommen. Das Stimmensplitting wird so sicherlich weniger werden, zulasten kleinerer Parteien. Ich schätze, das wird sich überaus negativ auf die FDP, aber auch auf die Freien Wähler auswirken.
(2) Sonnenwende · 18. März um 18:21
Herr Söder, haben Sie in der Grundschule das Rechnen verpasst? Bayern hat 9,5 Millionen Wahlberechtigte, von denen natürlich nur die Stimmen für die CSU wegfallenwürden. Das waren bei der Bundestagswahl exakt 2.402.827 Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 7.608.980 und nicht 9 Millionen.
(1) jub-jub · 18. März um 17:54
Es ist spannend was dann das Bundesverfassungsgericht dazu sagen wird.
 
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