Kommentare
Natürlich ist die DAUERHAFTE Einschränkung der Freiheitsrecht die momentan größte Gefahr
Noch so ein hypothetisches Szenario:
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Stimmt alles genau so wie es Berichtet wird, kann man hier in der Risikoanalyse von 2012 ab Seite 55 genau Nachlesen was uns noch erwartet. Das ganze ist ein Hypothetisches Szenario.
<link> Zufällig stimmt das bisher 1 zu 1 nur die Monate sind etwas verschoben. Punkt 2.3 Auslösende Ereignisse. Der Erreger stammt aus Südostasien, wo der bei Wildtieren vorkommende Erreger über Märkte
auf den Menschen übertragen wurde.
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40 Vielen Dank für den wohltuend sachlichen Kommentar. Genau darum geht es. Wie schon in einem vorigen Kommentar angesprochen, bin ich durchaus für restriktive Maßnahmen, wenn sie notwendig sind. Das entbindet unsere Exekutive aber nicht von der korrekten Ermessensentscheidung. Es braucht ja auch keiner befürchten, daß notwendige Maßnahmen so verzögert werden, denn Rechtsmittel haben hier ja keine aufschiebende Wirkung.
Dann gibt es noch solche Verschwörungstheorien.
<link> Googelt man dann mal nach "Die Welt sitzt in der Schuldenfalle" findet man zig Berichte die aufzählen was eigentlich gemacht werden müsste. Der Spiegelbericht der am Ende andeutet wie leicht man jetzt Dinge durchsetzen kann, die Berichte über die Schulden und was gemacht werden müsste und die Theorien dazu. Geben mir schon zu denken ob uns hier die ganze Wahrheit erzählt wird.
Ich bin zwar nicht wie @
38 der Meinung, dass die getroffenen und zu erwartenden Maßnahmen weit über das Ziel hinausschießen. Trotzdem ist die gegenwärtige Situation so speziell und die Maßnahmen sind so einschränkend, dass ich eine gerichtliche Überprüfung (ohne aufschiebende Wirkung) für berechtigt und notwendig halte. Es muss festgestellt werden, ob die Maßnahmen angemessen sind / waren und ob die Regierungen ihre Bewertungsspielräume und ihr Ermessen korrekt genutzt haben.
Hier mal ein Spiegel Bericht. Weiter unten wird erwähnt das die Krise jetzt sehr leicht genutzt werden kann um Präzedenzfälle zu schaffen die man dann immer wieder heranziehen kann. Und wie leicht die Menschen im Moment fast alles mitmachen würden.
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36 Das werde ich ganz sicher - falls es dazu kommt. Ich habe ja immer noch die Hoffnung, daß meine Landesregierung oder mein Landkreis nicht so weit über das Ziel hinausschiessen.
Du kannst dir deine Rechtskenntnisse in die Puperze paldovern
Das waren meine Beispiele zwecks der Tatsache,das kein öffentliches Interesse vorliegt.Aber gut ich streite mich ungern über solch unwichtiges rum.Mach du deine Klage ich bin gespannt ob du den Arsch in der Hose hast hier im Laufe der Zeit mal rauszuhauen ob du Erfolg hattest oder ob du du eingestehst das du abgeblitzt bist.
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34 Die Staatsanwaltschaft bearbeitet gar nichts. Die ist nämlich gar nicht beteiligt. Du sprichst von Strafverfahren, die vom Staatsanwalt von Amts wegen betrieben werden - oder eben auch nicht, wegen dem berühmten mangelnden öffentlichen Interesse. Ich spreche vom Verwaltungsgerichtsverfahren, da hat der Staatsanwalt gar nichts verloren.
Danke schön...aber nenne mir doch ein öffentliches Interesse an DEINER Klage?
Ich habe in meinem Umfeld schon Körperverletzung,Vandalismus und Diebstahl erlebt,welches immer vom Staatsanwalt wegen mangelndem öffentlichen Interesse nicht verfolgt wurde.
Aber halt,wenn der Mann mit dem Usernamen AS1 was macht,dann lässt die Staatsanwaltschaft alles stehn und liegen und bearbeitet deinen Fall ...
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32 Der Nächste mit umfassenden Rechtskenntnissen. Ich gratuliere.
Die Klage wird wegen mangelndem öffentlichen Interesse sowieso abgeschmettert.Von daher...
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30 Das wäre möglich und sie müßte dennoch angenommen werden. @
28 Es heißt Infektionsschutzgesetz und natürlich können durch Gesetze Grundrechte eingeschränkt werden - aber bitte nur rechtmäßig. @
27 Ich weiß nicht, ob es noch mehr so Leuchten wie mich gibt. Ich kann ja dann Bescheid geben, ob meine Klage "zugelassen" worden ist. Und blamieren tun sich hier ganz andere - durch umfassende Kenntnisse unserer Rechtsordnung.
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25 Deine Anklageschrift kannst du gleich auf Klopapier verfassen...
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24: Was soll ich denn mit so nem Ding, das nicht mal so groß ist wie mein Daumennagel?
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27 er kann gar nicht klagen, die Ausgangssperre ist im seuchenschutzgesetz verankert und Grundrechte werden ausgehebelt
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26 Ich gehe mal davon aus, das es im Falle noch mehr solche Leuchten wie @
25 gibt. Von daher ist gut möglich, das die Klage erst gar nicht zugelassen wird. Jeder blamiert sich halt, so gut er kann.
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25 Wenn es dir den sehr grauen und traurigen Lebensabend erhellt, wird es die Steuergelder der Allgemeinheit wert sein, gar keine Frage. Was sinnlos ist und was nicht entscheidet dann ja zum Glück ein Gericht ... und kein Asi. Oder waren es zwei S? Diese verflixte Brille.
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23 Und den werde ich mir dann auch höchstpersönlich geben. Und den habe ich mir dann auch verdient. Ich gehe übrigens auch davon aus, daß die endgültige Entscheidung über die dann fällige Klage in ferner Zukunft stattfinden wird. Aber darum geht es auch nicht. Es geht um rechtsstaatliches Handeln und dessen Grenzen. Restriktive Maßnahmen in einer Pandemie sind notwendig und richtig, sinnlose restriktive Maßnahmen braucht kein Mensch.
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19 Eine 9mm Pistole könnte beim Einkaufen hilflich sein?
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4 Du bist eine wahre Bereicherung für die Gesellschaft. Zwar wird deine Klage keine Sau anfassen bis eine solche Sperre ohnehin aufgehoben wurde, aber immerhin hast du im Anschluss daran die Menschheit ein Stück weiter aufgehalten. Der selbst verliehene Schulterklopfer für heute ist gesichert.
Und ein Minus auf 20 ... Das war sicher ein Blöder, der sich NICHT für intelligent hält. Das war gescheit, mein Freund.
Aha, ein erstes Minus auf 19. Das war der Idiot von gestern.
@19: Oder sollte ich besser schreiben "Intelligente bitte Abstand halten"? Dürfte wohl wirksamer sein, denn für intelligent hält sich jeder, sogar die Blöden.
Diese Spackos gehn mir beim Einkaufen ziemlich aufn Geist. Nach vorn halt ich Abstand, von hinten beugt sich der Spacko fast über meine Schulter, hüstelt (!) als Entschuldigung und langt nachm Warentrenner !!! Heut nm bastel ich mir'n Aufkleber für den Rücken mit "Corona! Blöde bitte Abstand halten".
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17 Das widerspricht in keiner Weise meiner Aussage. Natürlich sind alle Maßnahmen erlaubt - solange sie legitim und angemessen sind. Und das ist selbstverständlich gerichtlich überprüfbar.
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10 bieste nicht auf dem laufenden BGBI.IS.1045
Infektionsgesetzt Erlassen am 20.7.2000 solltest du mal lesen darin wird beschrieben das alle Maßnahmen zur Bekämpfung bzw. Eindämmung von Seuchen erlaubt sind und nun du.
Wie schon richtig erwähnt, wäre eine Ausgangssperre absolut kontraproduktiv, da Bewegung nachweislich das Imunsystem stärkt.
Hilfreich dagegen ist ausschließlich ein Versammlungsverbot, das zwar schon existiert, aber klar und deutlich definiert werden muss, wie z.B. nicht mehr als vier oder fünf Personen an einer Stelle. Und ein solches Versammlungsverbot müsste wirklich einmal überwacht und entsprechend geahndet werden.
Ausgangssperre dagegen ist reiner Aktionismus.
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12 Blödsinn? Ich kenne Betroffene und lies mal das
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13 Nun, das Frische-Luft-Argument, wie Du es so schön nennst, kommt ja nicht von mir. Und was willst Du mir damit sagen, daß Menschenansammlungen vor jedem Wohnblock möglich sind?
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11 Sorry, aber Menschenansammlungen sind auch vor jedem Wohnblock möglich. Und das Frische-Luft-Argument kommt doch eh nur jenen zu Gute, die sich einen feuchten Dreck um die anderen kümmern wollen und somit straffrei bleiben.
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2 Was redest du da für einen Blödsinn?
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6 Denke mal bitte an die praktische Durchführung. Willst Du vor jeden Wohnblock eine Ordnungskraft stellen? Es ist deutlich einfacher, Menschenansammlungen aufzulösen. Ganz zu schweigen davon, daß Spaziergänge an der frischen Luft übrigens die Abwehrkräfte stärken - insofern wäre eine Ausgangssperre sogar gegen die Zielsetzung einer weiteren Ausbreitung der Infektion gerichtet.
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8 Das solltest Du mal lieber tun. Was Du mit "Notstandsgesetzen" meinst, findet sich in Art 115ff. GG. Davon reden wir hier überhaupt nicht. Für die gilt übrigens auch die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes, wenn auch in verkürzter Form. Alles, was die Länder jetzt veranlassen, passiert auf Basis des InfSG oder der Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder. Selbstverständlich sind diese Maßnahmen verwaltungsgerichtlich überprüfbar.
Gestern sassen im Stadtpark auch ne Menge Leute bei dem Wetter draussen,keine Spur von Verständnis der Situation.Von mir aus gern eine Ausgangssperre,knallhart durchgesetzt.Dann kommen die Sturen von allein darauf,zuhause zu bleiben.
Dann bleibt man eben mal zuhause,ich hab damit kein Problem.Wenn es dazu dient,die Sache in den Griff zu kriegen bin ich da gerne dafür und mache das auch dann mit.
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4 Du kannst gegen Notstandsgesetze nicht klagen solltest mal bei Google nachschauen oder im Gesetztbuch.
Was nützt eine Ausgangssperre gegen Dummheit! Wenn die Idioten es wollen sich zu treffen, dann ist das noch mehr Anreiz es zu tun "weil es verboten ist" ! Freundliche Bürgernahe Beamte die Versammlungen auf der Straße auflösen bzw. garnicht erst entstehen lassen und immer mehr der Hinweis: Kein Shake Hands, Kein gegenseitiges Anniesen! "Öffentliche Griffe" (Bus/Bahn/ Eingangstüren etc) nur mit Handschuhen anfassen, und öfter als sonst Händewaschen!
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4 das Vereinzelungsgebot ohne Ausgangssperre ist leichter zu kontrollieren? Na, da bin ich mal gespannt, warum. Eine missachtete Ausgangssperre fällt wesentlich schneller und einfacher auf, als eine Missachtung des Vereinzelungsgebots.
Vieleicht bekommen damit die Leute mit das es sehr sehr ernst ist und kein Spiel
Wie ich schon in anderen Threads gesagt habe: eine Ausgangssperre bringt keinen Mehrwert und erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine Verwaltungsmaßnahme zu stellen sind. Sollte mein Bundesland oder mein Landkreis auf so eine Idee kommen, ist die Klage bereits vorbereitet. Wesentlich effektiver ist eine Durchsetzung des Vereinzelungsgebots ohne Ausgangssperre - und auch deutlich leichter zu kontrollieren und durchzusetzen.
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2 Du weißt ja: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. :-(
Ja, sehr vernünftig, Jobcenter und Arbeitsagentur alle "sinnvollen" "Bildungsmaßnahmen" wie Bewerbungstrainung u.a. unter Androhung von Sanktionen weiterführen zu lassen.
mußte heute in die Stadt, leer und ruhig