
Lahr, 19.12.2025 (lifePR) - Die L-Bank will nach Angaben des Staatsanzeigers Baden-Württemberg keine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen – damit stehen die verbraucherfreundlichen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe in den
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