Berlin (dpa) - Trotz sinkender Infektionszahlen fahren Bund und Länder weiter einen vorsichtigen Kurs in der Corona-Pandemie. Sie einigten sich darauf, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben und Hotels grundsätzlich bis zum 7. März zu ...

Kommentare

(7) anddie · 11. Februar 2021
@6: du musst nur in deinem Bundesland dagegen klagen, wenn du betroffen bist. Andere Bundesländer sind für dich nicht relevant. Und wenn deine Argumente das Gericht überzeugen, hat das evtl. auch Erfolg ;).
(6) k140791 · 11. Februar 2021
Und was ist nun mit den nächtlichen Ausgangssperren? Muss jetzt in jedem Bundesland dagegen geklagt werden?
(5) Interpol61 · 11. Februar 2021
@2 genau auch meine Meinung , die Politik verarscht uns und wir glauben den Schwachsinn, einen Virus gibt es schon immer und die toten auch es wird alles voll aufgetischt ,alles überdreht
(4) KonsulW · 11. Februar 2021
Um die Pandemie zu bekämpfen, kann man auch mal die Grundrechte aussetzen.
(3) Grizzlybaer · 11. Februar 2021
@2 manchen Leuten wäre es scheinbar lieber die Grundrechte voll in Kraft zu setzen auch wenn dies viele schwere Krankheitsfälle und sogar Tote bedeuten würde.
(2) Fantili · 11. Februar 2021
Ich war der Meinung, dass die Grundrechte nur aufgrund der Fakten beschnitten werden - oder sogar außer Kraft gesetzt werden dürfen. Jetzt auch noch aufgrund von Annahmen, vielleicht bestehenden Risiken und Ängsten. Dann werden wir wohl nie wieder unsere Grundrechte komplett ausüben dürfen. Armes Deutschland - dummes Wahlvolk! Anders kann ich es nicht mehr ausdrücken...
(1) deBlocki · 11. Februar 2021
"alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken" Das sind also meine 20 Arbeitskollegen, meine Eltern und mein Mann... damit kann ich ruhig noch eine Weile leben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News