(lifepr) Düsseldorf, 28.09.2016 - Der Kläger kaufte 2008 in Frankreich einen Laptop der Marke Sony mit vorinstallierter Software (Betriebssystem Microsoft Windows Vista und verschiedene Softwareanwendungen). Er lehnte es ab, den “Endbenutzer-Lizenzvertrag“ (EULA) des Betriebssystems zu unterzeichnen ...