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2: Sein gutes Recht. Der Rechtsgrundsatz in Deutschland lautet: "die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen", nicht "der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen". Was also kann besser werden, wenn man irgendwas sagt? Ganz konkret hat der Angeklagte vor Reportern begründet, warum er schweigt.
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