Im Sinne der notwendigen Entscheidungen ist es schon richtig, dass er nicht erstmal 100 Tage die Daumen drehen kann. In wie weit man dann als Oppositionspolitiker sich diese 100 Tage zurücknehmen sollte, steht auf einem anderen Blatt. @
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Der Bundeskanzler hat die Weisungsbefugnis gegenüber seinen Ministern - am Ende kann er demnach schon entscheiden. Wenn die Entscheidung jedoch durchs Parlament muss, dann gilt dies nicht mehr.