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2: Das ist ja lustig. Eigentlich gehen die meisten der vorgebrachten Argumente nicht an die DUH. Beweise, die vom Gericht gewürdigt werden und zur Verurteilung führen, kann man der DUH kaum als falsch anlasten. Wenn sie objektiv falsch wären, wäre das vor Gericht belegbar gewesen und es hätte andere Urteile gegeben. Und die zugrunde liegenden Gesetze auch nicht, denn die DUH ist nicht der Gesetzgeber. Hier soll m.E. mal wieder der Bote geköpft werden.