Berlin (dts) - In der Debatte um Hass und Hetze im Internet hat sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), gegen eine Klarnamen-Pflicht in sozialen Netzwerken ausgesprochen. "Ich bin nicht der Auffassung, dass wir eine generelle gesetzliche Rechtspflicht […] mehr

Kommentare

3itguru08. Februar 2020
Die vollständigen Klarnamen inkl. Wohnort-Adresse sollte dem Betreiber der jeweiligen Plattform bekannt sein müssen. Dann kann durch gerichtliche Beschlüsse bei Straftaten näher ermittelt werden. Öffentliche Klarnamen braucht kein Mensch.
2flowII08. Februar 2020
klarnamenpflicht braucht es doch gar nicht. viele haben doch gar keine scheu, schon unter ihren klarnnamen zu posten
1Pontius08. Februar 2020
Ich kann mich Herr Krings Meinung anschliessen - ein Klarnamenpflicht hilft in meinen Augen kaum weiter. Allerdings müssen die Namen hinter den Pseudonymen im Falle der Hasspostings und Morddrohungen bekannt sein/ermittelt werden können.