
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Berliner Wiederholungswahl nicht zur Entscheidung angenommen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die zweite Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erklärte, der subjektive
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